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01.09.26

Hinweis für Veranstalter – Erfassung nicht-bestenlistenfähige Leistungen

Hinweis für Veranstalter und Seltec/TAF3 – Anwender – Es ist aufgefallen, dass nicht-bestenlistenfähige Leistungen bei Veranstaltungen erzielt werden, diese aber nicht kenntlich gemacht sind und somit in die Bestenliste automatisch übernommen werden.

Deshalb weisen wir darauf hin, dass es im TAF3-Programm unter Wettkampfeinrichtung  => Bewerbe in den Details ein Feld ‚Bestenlistenfähig‘ gibt. Dieses Häkchen muss entfernt werden, wenn die Disziplin nicht nach den Regeln der DLO/IWR durchgeführt werden kann oder sich nach Wettbewerbsende herausstellt, dass z.B. falsche Gewichte verwendet wurden.

Diese falschen Leistungen stehen sonst als Leistungsnachweis im Meldesystem für Meisterschaften und Auswahlmannschaften zur Verfügung. Außerdem verfälschen diese Leistungen die aktuellen Bestenlisten.

Verantwortlich für eine korrekte Ergebnisdatei ist der Veranstalter. Bisher fehlerhafte Ergebnisse müssen korrigiert und neu über das Seltec-Programm hochgeladen (Funktion schließen) werden. Außerdem sollte auch immer in der Ergebnisliste ein Hinweis bei der Disziplin erscheinen, die nicht regelkonform durchgeführt werden konnte.

Das vorgenannte Problem betrifft nicht nur die Freiluftbestenliste, sondern verstärkt auch die Hallenbestenliste. Aufgrund der wenigen wettkampfgerechten Hallen werden hier z.B. Disziplinen umbenannt oder andere Strecken gewählt: z.B. Fünfsprung wird als Dreisprung oder Medizinballstoßen wird als Kugelstoßen oder Hallenrunden werd als 400m-Lauf durchgeführt usw.. Diese Ergebnisse wandern automatisch in die Bestenliste, wenn das eingangs genannte Häkchen in der Bewerbseinstellung nicht entfernt wird.

Um eine korrekte Bestenliste zu erhalten, bitten wir unbedingt um Berücksichtigung und entsprechenden Korrekturen.