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12.06.20

Datenschutzhinweise

Im Rahmen der Corona Verordnungen müssen auch  personenbezogene Daten gesammelt werden. Hierbei sind datenschutzrechtlichen Bedingungen einzuhalten. Hier ein paar Hinweise:

In der Regel müssen Name, Anschrift und ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adressen abgefragt werden. Von Gesamtlisten ist abzuraten, da sonst alle vorherigen Einträge eingesehen werden können und teilweise auch schon abfotografiert wurden. Es sind schon etliche Beschwerden beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) eingegangen. Diese Fälle wurden auch vom ULD verfolgt. Die Kontaktdaten sollten besser über Einzelformulare oder digital erfasst werden.

Die Kontaktdaten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Nach sechs Wochen sind die Listen zu vernichten (z.B. schreddern) bzw. die digitalen Daten sind zu löschen.

Die Kontaktdaten sind nur dann an das zuständige Gesundheitsamt rauszugeben, wenn diese konkret von der zuständigen Behörde angefordert werden. Es muss gewährleistet sein, dass bei der Aufbewahrung und dem Umgang der Daten, kein Zugriff durch Unbefugte erfolgen kann.