Die Regierungschefs der Länder haben am 28.10.2020 in einer gemeinsamen Konferenz mit der Bundeskanzlerin aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens weitreichende Maßnahmen und Regelungen beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab Montag, 02.11.2020 für den Monat November gelten. Folgende Beschlüsse haben die Ministerpräsident*innen gefasst:nachzulesen auf der Homepage der Landesregierung.
Vereinbart wurde unter anderem, dass der Amateursport in diesem Zeitraum nicht betrieben werden darf und somit auch Trainingseinheiten von Vereinen ausfallen müssen. Individualsport, also z.B.alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Da die endgültige Landesverordnung nach derzeitigem Stand erst für den 30.10.2020 angekündigt, kann noch nicht gesagt werden, welche konkreten landesspezifischen Regelungen für Schleswig-Holstein gelten. Sobald diese feststehen, werden wir hierüber informieren.Wir bitten wie LSV-Präsident Tiessen: “Halten Sie auch jetzt Ihren Vereinen die Treue, bleiben Sie Mitglied, halten Sie durch!“
Ein weiterer Bericht ist auch auf leichtathletik.de zu lesen.