Abweichend von den ursprünglichen Planungen, am 01. Februar 2021 eine neue LVO zu erlassen, hat das Kabinett im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Die neuen Regelungen sollen vor allem die Dynamik des Infektionsgeschehens reduzieren und den Anstieg von Neuinfektionen minimieren. Sie sins am 25.01.2021 in Kraft getreten und haben zunächst bis zum 14. Februar 2021 Gültigkeit.
Die Fassung von § 11 (Sport) enthält keine Änderung gegenüber der Verordnung vom 08. Januar 2021. Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen sind für die Sportausübung geschlossen zu halten.
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, entwickelt die Landesregierung zur Zeit verschiedene Stufenpläne, um gesellschaftliche Bereiche, wie den Gastronomie- und Beherbergungsbereich, kulturelle Einrichtungen und auch den Sport wieder „hoch zufahren“, sobald die Corona Situation dies zulässt. Der Landessportverband ist diesbzgl. in sehr engem und konstruktivem Austausch mit dem für den Sport zuständigen Innenministerium. Gemeinsam haben wir konkrete Szenarien für verschiedene Bereiche entwickelt, um unter Beachtung aller geltenden Corona Auflagen den vereinsgebundenen Sport bei uns im Land zunächst in Teilbereichen bis hin zum „Normalbetrieb“ wieder zu ermöglichen. Wir werden Sie auch weiterhin zeitnah über entsprechende Entwicklungen informieren.
Die Verordnung wird im Internet veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse. Bei Fragen steht der Landessportverband über corona@lsv-sh.de zur Verfügung.