Die Landesregierung hat am 12. Oktober 2021 die Geltungsdauer der bereits bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung für vier weitere Wochen verlängert. Sie hat somit eine Gültigkeit bis zum 14. November 2021. Ebenfalls verlängert wurde das COVID-19-Gesetz.
Im September 2021 hat der Bundestag das Aufbauhilfegesetzes 2021 verabschiedet. Mit Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes 2021 wird das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (sog. COVID-19-Gesetz) über den 31.12.2021 hinaus bis zum 31.08.2022 verlängert.
Die bekannten Regelungen des für Vereine maßgeblichen § 5 des COVID-19-Gesetzes können nun bis einschließlich 31.08.2022 angewandt werden. Vereine und Verbände haben hierdurch die Möglichkeit erhalten, bis ins nächste Jahr hinein ihre Satzungen mit Regelungen auszustatten, die aktuell durch § 5 COVID-19-Gesetz ermöglicht sind.
Eine aktualisierte durchgeschriebene Fassung des COVID-19-Gesetzes ist im Anhang beigefügt.COVID 19 Gesetz -Verlängerung bis 31.08.2022
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Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2
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