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06.10.23

Startrechtwechsel, Gründung / Löschung von LGs und StGs

Vom 01. 10. bis 30.11.23  läuft die zweimonatige Frist für Vereins- und Startrechtwechel sowie Gründung / Löschung von LGs und StGs . Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind,  zusammengefasst:

Wechsel des Startrechts:
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist  auf dem DLV-Formular “Startrechtantrag” (als Änderungsantrag) über das Meldeportal LADV (Benutzerkonto mit Mitgliedercode notwendig) oder bei der SHLV-Geschäftsstelle schriftlich angezeigt werden. Der Antrag muss dem SHLV spätestens am 30.11.2023  vorliegen. Der neue Verein hat vom abgebenden Verein formlos die Freigabe abzufordern, die dann an den SHLV zu senden ist. Ist diese Freigabe bereits erklärt, ist diese dem Antrag separat beizufügen.

Das neue Startrecht wird zum 01.01.2024 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 4.3.

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG:

Eine LG ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres an bei der Geschäftsstelle des SHLV zu beantragen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen.  Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur bis 30. November eines Jahres mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des laufenden Jahres der SHLV-Geschäftsstelle gegenüber erklärt werden. Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.1.

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft (StG):

Die Bildung einer StG ist mit dem aktuellen DLV-Vordruck (unterschrieben von allen beteiligten Vereinen) beim SHLV zu beantragen. Der Antrag muss bis zum 30.11. eines Jahres ( eingegangen sein. Das Startrecht für die StG wird  zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Der Beitritt eines Vereins zu einer StG oder der Austritt eines Vereins aus einer StG in der/den jeweiligen genehmigten Altersklasse(n) ohne Änderung des StG-Namens muss schriftlich beim SHLV bis zum 30.11. eines Jahres erklärt werden. Der Beitritt bzw. der Austritt wird nur zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei Namensänderung der StG ist ein Neuantrag notwendig.

Die Auflösung einer StG (mit Unterschriften aller beteiligten Vereine) kann formlos schriftlich beim SHLV bis zum 30.11. eines Jahres angezeigt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft fort. Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.2. sowie DLO Anhang 1.