In Vorbereitung auf die anstehenden Deutschen Meisterschaften weisen wir noch einmal darauf hin, dass gemäß der Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen Nr. 23 des DLV in Verbindung mit der DLV §5.1.1.6 alle Teilnehmende bzw. die Sorgeberechtigten für eine angemessene sportärztliche Untersuchung Sorge zu tragen haben. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und kann bei Abholung der Startunterlagen bzw. im Rahmen des Wettkampfes eingefordert werden. Die Untersuchung kann beim Hausarzt oder Kinderarzt erfolgen. Im Anhang haben wir eine Vorlage, die hierzu genutzt werden kann: Sportaerztliche_Untersuchung_Nachweis