Da Meldungen für die gemeinsamen Hallen-Landesmeisterschaften 2025 möglich sind, weisen wir noch einmal auf die Kampfrichtergestellung (ab 3 Gemeldete s.Allg. Ausschreibungsbestimmungen Punkt 21) hin. Die Vereinskampfrichter sind namentlich mit Abgabe der Meldung über das Kommentarfeld bei einem Athleten auf LADV oder per Mail an info@shlv.de zu benennen. Vereine, die keinen Kampfrichter mit der Meldung benennen, müssen 10,00 EUR, Vereine, die keinen Kampfrichter stellen müssen 50,00 EUR zahlen! Wir bitten um Berücksichtigung.