Laut DLO ist der Zeitraum für Vereins-/ Startrechtswechsel auf den 01.10. bis 30.11. eines Jahres festgelegt. Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Formular “Startpassantrag” bei der SHLV-Geschäftsstelle angezeigt werden. Der Antrag muss spätestens am 30.11.2015 24.00 Uhr vorliegen. Das neue Startrecht wird zum 01.01.2016 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 4.3.