Der DLV hat auf seiner Homepage mit Stand 03.11.2016 eine überarbeitete Fassung der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) veröffentlicht.
Wichtigste Änderung ist u. a. die Regelung zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften für Athleten mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
5.2 Teilnahmerecht an Deutschen Meisterschaften
- 5.2.1 Sämtliche Meisterschaften sind grundsätzlich offen für alle Athleten, die die deutsche Staatsbürgerschaft und ein gültiges Startrecht für einen deutschen Verein/LG haben.
- 5.2.2 In Zweifelsfällen entscheidet über ein Teilnahmerecht der Vorsitzende des BA Wettkampforganisation.
- 5.2.3 In den Ausschreibungen zu den Meisterschaften können zusätzliche Regelungen getroffen werden.
Neu ist der
§ 15 Stadionnahe leichtathletische Erlebnisveranstaltungen
Stadionnahe leichtathletische Erlebnisveranstaltungen dienen der Heranführung an die leichtathletischen Bewegungsformen für Personen, die nicht in Vereinen organisiert oder bisher noch kein Startrecht beantragt haben. …