In der Pressemitteilung „Koalitionspartner verständigen sich auf weitere Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ der Staatskanzlei wird beschrieben, dass :„Kontaktfreie Sportarten im Freien sollen wieder ausgeübt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird“. In der Ersatzverkündung des Landes vom 01.05. wird dies unter § 6 (11) konkretisiert: Ersatzverkündung
Damit ist Leichtathletik auch wieder möglich. Allerdings obliegt die Freigabe und Nutzung der Sportplätze den Kommunen/ Trägern. Falls die Kommunen für die Nutzung einen Antrag mit Konzept zur Einhaltung der Regeln benötigen, haben wir in Anlehnung an die DOSB-Leitplanken Handlungsempfehlungen erstellt: Handlungsempfehlungen