Die Landesregierung hat am 26. März 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – sie gilt vom 29. März bis zum 11. April. Die bisherigen Maßnahmen werden weitgehend fortgesetzt. Neben redaktionellen Klarstellungen und Anpassungen gibt es u.a. für den Sport nachfolgende Änderungen:
- Beim zulässigen Kindersport ist nun eine Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen/Übungsleitern möglich.
- Zudem können die zuständigen Gesundheitsämter die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder (bis 14 Jahre) erlauben.
- Beim Sport unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3) ist diese oder dieser zur Erhebung der Kontaktdaten verpflichtet. Zudem ist in diesen Fällen ein Hygienekonzept erforderlich.
Bei der Ausnahmemöglichkeit für Kader sind auch Nachwuchskader (Nachwuchskader II und Landeskader) mit umfasst. Nachweise des Kaderstatus durch den jeweils zuständigen Landesfach-/Sportfachverband sind bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung vorzulegen. Bei größeren Gruppen, insbesondere beim Schwimmunterricht mit Kindern, sollen die Gesundheitsbehörden bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen tagesaktuelle Tests als Voraussetzungen verlangen.
Die Auslegungen der Landesverordnung unterliegen derzeit einer ständigen Anpassung/Änderung. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich parallel auch auf der FAQ-Seite der Landesregierung zu informieren.
Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.
Die aktuelle Ersatzverkündung finden Sie hier.
Der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) begrüßt die Einleitung eines Bewerbungsverfahrens für Modellprojekte SPORT in Schleswig-Holstein, welches am 26. März 2021 durch die Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack vorgestellt wurde. Mit diesen Modellprojekten sollen Wege gefunden werden, die einen weiteren Einstieg in das Sporttreiben auch in Pandemiezeiten ermöglichen. Die Grundlage zur Durchführung von Modellprojekten auf Länderebene war durch einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2021 gegeben worden. Die dazugehörige Medien-Information des Innenministeriums inklusive des Konzepts zur Durchführung finden Sie hier.
Statement des LSV-Präsidenten Hans-Jakob Tiessen:
„Wir hoffen, dass sich aus erfolgreich verlaufenden Modellprojekten die lang ersehnten Perspektiven für den in nahezu 2.600 Vereinen in Schleswig-Holstein organisierten Sport ergeben werden.
Die Menschen sehnen sich nach sportlicher Betätigung und sie sehnen sich nach Austausch, denn für viele Menschen in unserem Land bildet der Sportverein oftmals eine bedeutende soziale Heimat.
Von entscheidender Bedeutung für ein Gelingen der Modellprojekte wird in der jetzt anlaufenden Bewerbungsphase der enge Schulterschluss zwischen den Kreisen/kreisfreien Städten mit deren Gesundheitsämtern und den Sportvereinen vor Ort sein.“
Nachfolgend eine kurzgefasste Bewerbungs-Checkliste, die uns freundlicherweise das Innenministerium aus ihren FAQs zur Verfügung gestellt hat.
Modellprojekt Sport – Checkliste (Quelle: Information des Innenministeriums zu FAQ)
Modellprojekt Sport worum geht es?
Vom 19. April 2021 an können in Schleswig-Holstein zeitlich befristete (im Regelfall vier Wochen, mit Verlängerungsoption bei erfolgreichem Verlauf) Modellprojekte im Bereich des organisierten Sports starten.
Das Konzept sieht Modellprojekte in folgenden Bereichen vor:
- Sportausübung AUSSEN mit Kontakt bis zu 22 Personen, plus höchstens zwei Betreuungspersonen
- Sportausübung INNEN mit Kontakt in Gruppen mit bis zu 10 Personen, plus höchstens zwei Betreuungspersonen.
- Vereins- und verbandsgebundenes Schwimmen
Wer kann sich bewerben?
In Schleswig-Holstein können sich Gemeinden, Städte, Kreise, kreisfreie Städte, Sportvereine (Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein) oder kommunale Einrichtungen bewerben.
Kreise oder kreisfreie Städte können sich mit bis zu je drei Sportvereinen (jeweils Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein) bewerben. Einzelbewerbungen sind darüber hinaus für Sportvereine (ebenfalls Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein) oder kommunale Einrichtungen im Einvernehmen mit ihrem Kreis oder ihrer kreisfreien Stadt und der zuständigen Gesundheitsbehörde möglich. Letzteres ist von besonderer Bedeutung, da die Modellprojekte keine Überlastung der Gesundheitsbehörden hervorrufen dürfen. Es wird daher explizit darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld das Einvernehmen mit dem Kreis/kreisfreie Stadt und der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden muss.
Welche Voraussetzungen gelten darüber hinaus für die Bewerbung?
- Voraussetzung ist, dass in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt innerhalb der vergangenen sieben Tage weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen gemeldet worden sind.
- Die Bewerbung im Einvernehmen mit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt und der zuständigen Gesundheitsbehörde erfolgt.
- Die Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen einer Risikoanalyse darstellt, welche Schutz- und Hygienekonzepte in den zu öffnenden Sporteinrichtungen eingesetzt und auf welche Weise sie während des Modellprojektzeitraums kontrolliert werden.
- Neben den teilnehmenden Sportlerinnen und Sportlern und den zugelassenen Betreuungspersonen sowie dem Personal der jeweiligen Einrichtung gewährleistet wird, dass Dritte, insbesondere Zuschauerinnen und Zuschauer oder weitere Begleitpersonen der Teilnehmenden, keinen Zutritt haben.
- Ein Gesamttestkonzepts vorgelegt wird, aus dem ersichtlich wird, wie eine entsprechende Testinfrastruktur sowohl für Schnelltests, Selbsttests als auch für die PCR-Tests aufgebaut werden soll
- Zugangskriterium sind lückenlose negative Testergebnisse, das heißt, vor Betreten der Sportanlage muss ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test nachgewiesen werden; die Testung soll am selben Ort (Kommune) oder in dessen Nähe erfolgt sein. Ein Selbsttest kann nur vor Ort unter Aufsicht erfolgen.
- Ausgereifte IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und ggf. zum Testnachweis.
- Räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene sowie eine enge Rückkopplung (möglichst IT-gestützt) an den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
- Klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfall.
- Die Bewerber müssen eine wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes/der Modellprojekte sicherstellen.
Bis wann kann ich mich wo bewerben?
Die Bewerbung ist bis zum 7. April 2021 an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein ausschließlich per E-Mail an Sport-Modellprojekte(at)im.landsh.de zu richten.