Landesregierung hat weitere Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein angekündigt
Ministerpräsident Daniel Günther hat im Rahmen einer Pressekonferenz und über eine Medien-Information angekündigt, dass weitere Öffnungsschritte – auch für den Sport- geplant sind, Diese haben bereits Gültigkeit ab kommenden Montag, 31. Mai 2021. Der in diesem Zusammenhang veröffentlichte Plan der Öffnungsschritte für „Veranstaltungen nach Risikoklassen“ regelt nach aktueller LSV-Einschätzung lediglich mögliche Sportveranstaltungen, aber nicht die Sportausübung selbst. Diesbezüglich müssen die Regelungen/Formulierungen in einer neuen Landesverordnung abgewartet werden. Der LSV weist darauf hin, dass bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung die bislang vorliegende Verordnung vom 17.05.2021 gültig und anzuwenden ist.
Die in der Medien-Information genannten den Sport betreffenden Passagen finden Sie nachfolgend:
„(…)
• Sport: Für Sport im Innenraum gilt bei Gruppengrößen von mehr als 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Erwachsenenbereich eine Testpflicht, bei Kindern- und Jugendlichen bis 25 Anwesenden keine Testpflicht. Draußen sind nach Veranstaltungsstufenkonzept unabhängig vom Alter bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Testpflicht möglich. Alle Sportanlagen können geöffnet werden, in Schwimmhallen und Fitnessstudios werden ebenfalls negative Tests gefordert.
Die konkreten Änderungen an der Corona-Bekämpfungsverordnung werden derzeit erarbeitet – am kommenden Sonnabend, 29. Mai, werden sie von der Landesregierung beschlossen. Sobald die überarbeitete Landesverordnung vorliegt, werden wir umgehend informieren und hier auf der Homepage zur Verfügung stellen.