Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 19. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 2. April 2022! Der Landessportverband hat Informationen den Sport betreffend zusammengestellt:
Sportausübung Innenraum/indoor
Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.
Hygienekonzept Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:
– Sportausübung (indoor)
– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)
– Veranstaltungen
Registrierung mit Corona-Warn-App möglich
Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.
Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen
Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.
Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume
Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten.
Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume
Keine Einschränkungen
Gastronomie / Vereinsgaststätten
Die G-Regelungen als auch die Maskenpflicht entfallen.
Wichtige Links:
Aktuelle Landesverordnung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220318_Corona_BekaempfungsVO.html
Aktuelle Pressemitteilung des Landes: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2022/Corona/220318_neue_VO_verabschiedet.html
FAQ-Seite Land: FAQ-Seite der Landesregierung
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV