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02.12.22

KAMPFRICHTERGUNDAUSBILDUNG IN RENDSBURG

Bis wann muss ein Staffelstab übergeben sein und was zeigt ein Kampfrichter beim Hochsprung eigentlich mit der gelben Fahne an? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um die Kampfrichtertätigkeit haben Mitte November ein gutes Dutzend Männer und Frauen bei einer Kampfrichtergrundausbildung am 12./13. November in Rendsburg erhalten. Viele von ihnen helfen bereits seit länger Zeit in ihren Heimatvereinen bei Wettkämpfen wie Kreismeisterschaften und Kinderwettkämpfen und wollten ihr Engagement nun auf professionellere und qualifizierte Füße stellen.

Am ersten Tag dieser regelmäßig angebotenen Veranstaltung stand Theorie zur Kampfrichtertätigkeit im Allgemeinen sowie zu einzelnen Disziplinen wie Wurf/Stoß-Wettbewerben auf der Agenda. Auch die ersten Laufwettbewerbe wurden schon abgehandelt. Am zweiten Tag folgte zunächst ein der Theorieblock über Sprungdisziplinen, bevor die Teilnehmer – in kleine Gruppen aufgeteilt – im nahe- gelegenen Stadion ihr neues theoretisches Wissen in die Praxis umsetzten: Sie bauten beispielsweise Ballwurf- und Hochsprunganlagen regelkonform auf, holten alle erforderlichen Utensilien – von Harke und Besen bis zum Maßband – für den Weitsprung und zeigten an, wann ein Kugelstoß oder Hammerwurf ungültig zu werten wäre.

Professionell und unterhaltsam brachten die beiden SHLV-Kampfrichterlehrwarte Jens Rattunde und Helmut Lenz den Teilnehmer/-innen von Vereinen aus Kiel, Flensburg, Bredstedt, Flintbek, Büdelsdorf und Rendsburg das Rüstzeug für die Kampfrichtertätigkeit bei. Anschaulich machten sie die Theorie anhand von Beispielen aus ihrer eigenen langjährigen Schiedsrichterarbeit, auch auf nationaler Ebene.

Am Ende des zweitägigen Lehrgangs – der in dieser Form zweimal im Jahr vom SHLV in verschiedenen Landesteilen angeboten wird – stand eine schriftliche Prüfung auf der Agenda – die alle Teilnehmer/-innen bestanden. Nach diesem erfolgreichen Abschluss werden sie nun zunächst als „Kampfrichter im Praktikum“ eingesetzt. Die Kampfrichterlizenz des DLV wird ihnen erteilt, wenn sie innerhalb von zwei Jahren den Nachweis über vier Kampfrichtereinsätze an vier Tagen in den Disziplinblöcken Kugel/Ball/ Hammer und Speer/Diskus und Weit-/Dreisprung sowie Hoch-/Stabhochsprung erbracht haben. – Birgitta von Gyldenfeldt