Schritt für Schritt beschließen die Landesregierungen in Deutschland derzeit Anpassungen und Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Dies eröffnet auch den Leichtathleten zunehmend Möglichkeiten, den Wettkampf-Betrieb im Stadion und auf der Straße wieder aufzunehmen – eine Entwicklung, die der DLV begleitet und unterstützt.Weiterlesen auf leichtathletik.de
Die ersten Läufe sind schon wieder in der Planung. So wie beim Hamburg Marathon, die ein Organisations- und Hygienekonzept erstellt haben und auf eine Genehmigung erhoffen.




Im Rahmen der Corona Verordnungen müssen auch personenbezogene Daten gesammelt werden. Hierbei sind datenschutzrechtlichen Bedingungen einzuhalten. Hier ein paar Hinweise:
Wir haben in Ergänzung vom 5. Juni 2020 zur neuen Landesverordnung – gültig vom 8. bis 28. Juni 2020 –nachfolgende Information vom LSV erhalten, die wir umgehend an Sie weiterleiten möchten:
Die Entwicklungen der letzten Wochen in Bezug auf die Ausbreitung und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geben Hoffnung, dass die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes möglich wird. Der Hamburger und der Schleswig-Holsteinische Leichtathletik-Verband wollen deshalb den Vereinen und Athleten gerne Ziele und Perspektiven bieten und informieren hiermit über die Planung der Nachholtermine für die abgesagten Einzel-Landesmeisterschaften frühzeitig.




