Der zweite Lockdown wegen der Corona-Pandemie hat zu gravierenden Einschränkungen im Sportbetrieb des Landes geführt. Die Landesregierung hat in der Landesverordnung das Sporttreiben geregelt. Sport ist unter Einhaltung der Abstands- und Kontaktregeln sowie Hygienestandards grundsätzlich möglich. Auch auf oder in Sportanlagen draußen und drinnen ist Sport und damit Lerichtathletik als Individualsportart unter Einhaltung dieser Regeln weiter erlaubt! Siehe hierzu: Informationen der Landesregierung zum Thema Coronavirus
Der SHLV hat deshalb Vorgaben/Empfehlungen zum Trainingsbetrieb erstellt, die für die Beantragung zur Nutzung von Sporthallen verwendet werden können: Hallentraining . Für das SBZ Malente konnte damit eine Nutzung erreicht werden. Hier die Regelungen: Sporthallen Nutzung SBZ undSporthallen Nutzung zu Corona. Die einzelnen Städte und Kommunen mit ihren Gesundheits- und Sportämtern haben unterschiedliche Regelungen, so dass die Konzepte und Anträge individuell zu erstellen sind, sofern die Hallen und Sportplätze nicht pauschal geschlossen sind.
Die Präsident*innen der Landesportbünde und DOSB-Präsident Alfons Hörmann haben an die Ministerpräsidenten und Regierenden Bürgermeister der Länder appelliert, den Vereinssport schnellstmöglich wieder zuzulassen und dafür folgendenden Brief formuliert: Brief